Finanzierung Zahlungsinformationen
Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel, das vom behandelnden Facharzt/der Fachärztin oder dem Hausarzt/der Hausärztin verordnet und von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen bezahlt wird.
Heilmittel Zuzahlung
Für das Heilmittel Ergotherapie müssen Sie, wie für andere Heilmittel auch, eine Zuzahlung leisten.
Ihre Krankenkasse fordert eine 10%ige Zuzahlung zu Ihrer Heilmittelverordnung und eine Pauschale von 10 € pro Verordnung. Den aktuellen Betrag teilen wir Ihnen gerne mit.
Befreiung der Zuzahlung
Eine Befreiung von der Zuzahlung kann unter bestimmten Vorraussetzungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese stellt Ihnen die entsprechenden Informationen und Formulare zur Verfügung.